Dubai (VAE) Immobilien-Residenz
VAE Property Visum - "Forth & Back"
Scorpio Partnership, spezialisiert auf Wealth Management, hat dieser Tage das Ranking der beliebtesten Städte der "reichen Mobilen" (MWRI = Mobile Wealthy Residency Index) veröffentlicht.
Die "TOP 11":
01 Schweiz
02 London
03 Singapur
04 New York
05 Hong Kong
06 Jersey
07 Cayman Islands
08 Isle of Man
09 Monaco
10 Dubai
11 Guernsey
Erfreulich, dass erstmals auch Dubai im MWRI auftaucht – die Frage ist nur, wie lange noch?
In den VAE werden zum 1. Juni 2009 die Aufenthaltsbedingungen für ausländische Immobilienbesitzer erheblich umgestellt.
Erste wichtige Neuerung: Die Residenz-Bestimmungen sind nun auf Bundesebene eindeutig geregelt, Alleingänge einzelner Emirate sind so nicht mehr möglich!
Bisherige Regelung
Der Investor schließt einen Kaufvertrag mit einem der zahlreich präsenten Developer (Nakheel, Emaar, Damac und wie sie alle heißen) ab. Es reichte hierbei völlig, "Off Plan" (d.h. vom Projektplan) zu kaufen und eine Anzahlung von 2 bis 10% der Kaufsumme zu leisten.
Sodann beantragte der Developer bei der Einwanderungsbehörde für den Investor (und seine Familienangehörigen, wenn gewünscht) eine 3jährige Aufenthaltserlaubnis (Residenz) als sogenannte Investoren-Residenz.
Die Anzahl der erteilten Residenzen wurde auch nicht mit der Größe der gekauften Immobilie abgeglichen, d.h. es reichte völlig z.B. ein Studio Apartment zu kaufen und dennoch konnte man für eine 8köpfige Familie Residenz beantragen und üblicherweise auch erteilt bekommen.
Nun ja, das wurde selbstredend von zahlreichen tatsächlichen wie Pseudo-Investoren vom Subkontinent und aus dem Asiatischen Raum erheblich strapaziert. Merke: 80% der Ausländer, die in Dubai leben, kommen aus den Regionen Subkontinent und Asien.
Es gab und gibt aber auch etliche Mittler in Deutschland – Fonds, Dubai-Berater usw. –, die diese Vorgehensweise als Akquisitionsinstrument zum Verkauf von Immobilien oder Fondsanteilen genutzt haben und teilweise immer noch nutzen.
Die Regelung ab 01.06.2009
Immobilieneigentümern werden keine Residenzen mehr ausgestellt, bisher erteilte Residenzen werden aufgehoben und müssen in das neue Property Visa umgewandelt werden.
Dieses "Prop Visa" wird wie folgt grundsätzlich charakterisiert:
- Multiple Entry Visa, gültig für 6 Monate. Es ist unklar, ob das noch als Residenz-Visum gemeint ist oder ob es nicht vielmehr ein schlichtes Besucher-Visum mit beliebig zahlreichem "Rein & Raus" sein wird. Für Schengen-Pass-Inhaber ist dieses "Rein & Raus" sowieso irrelevant, da ihnen in den VAE bei Einreise ein kostenloses 60-Tage Besuchervisum gegen schlichte Vorlage des Reisepasses erteilt wird. Die allermeisten Indikatoren weisen derzeit jedoch auf ein lediglich erweitertes Besuchervisum hin. Der Unterschied zwischen Residenz- und Besuchervisum ist hier in den VAE jedoch mit erheblichen Folgen verbunden. Beispiele: Eröffnung von Bankkonten, Anmeldung von Kindern in Schulen, Kauf von Autos usw. usf.
- Das "Prop Visa" kostet 2.000 AED und kann beliebig oft verlängert werden. Die Verlängerung kostet wiederum 2.000 AED. Hierzu muss der Visa-Inhaber jedoch aus den VAE ausreisen und wieder einreisen. Diesen sogenannten "Visa Run" kennen wir hier eigentlich primär von Maids, Gärtnern und kleinen Angestellten, die in den VAE (eigentlich illegal) auf Besucher-Visum arbeiten. Vorteil im Nachteil: Es gibt zahlreiche Reiseanbieter hier, die solche "Visa Runs" für ganz billiges Geld über Qatar, den Oman oder sogar Kish Island (Iran) anbieten.
- Für die Erteilung eines "Prop Visa" ist ein Mindesteinkommen von 10.000 AED monatlich erforderlich. Dieses Einkommen kann und darf nicht aus einem VAE-Beschäftigungsverhältnis stammen – logisch, da das "Prop Visa" keine Arbeitserlaubnis beinhaltet.
- Der Wert der Immobilie muss mindestens 1 Mio. AED betragen. Dieser Wert muss im Kaufvertrag stehen / gestanden haben, also ist es irrelevant wie hoch der Verkehrswert ist. Kleines Beispiel für den enthaltenen Konfliktstoff: In den "Arabian Ranches" konnte man vor 3 bis 4 Jahren ganz normal 3 oder 4 Bedroom Villas für um die 650.000 AED erwerben. Diese haben jetzt problemlos einen Verkehrswert von 1,5 bis 2,0 Mio. AED. Das ist aber für die Bemessung der "Eligibility" egal!
- Der beantragende Investor muss für sich und seine ggfls. mit beantragenden Familienangehörigen Krankenversicherungsschutz nachweisen.
- Die Immobilie muss fertiggestellt sein! Und sie muss auf den Investor im Grundbuch eingetragen sein ("Title Deed", was – noch – nicht selbstverständlich ist). Mehrere Eigentümer können erst gar nicht das "Prop Visa" beantragen – bisher konnte zumindest der erst genannte Investor einen Antrag stellen.
- Direkte Familienangehörige können unter dem Prop Visa auch ein Visa beantragen. Es ist aber zur Zeit völlig unklar, ob der erste Visa-Inhaber nicht männlich sein muss, ob es ein Höchstalter für die Kinder gibt – und ob Familienangehörige mit diesem Visa alleine aus- und einreisen dürfen.
- Die Immobilie muss eine ausreichende Größe in Relation zur Anzahl der mit beantragenden Familienangehörigen aufweisen. Also nichts mehr mit der 8köpfigen Familie im Studio-Apartment . . .
- Visa-Inhaber unter der bisherigen Property Investor Residenz müssen ihr Visum ab 1. Juni 2009 gemäß der Neuregelung neu ausstellen lassen. Hierbei interessiert es niemanden, wenn man z.B. im April 2009 gerade erst seine 3jährige Residenz in den Pass geklebt bekommen hat. Wer das nicht tut, verstößt gegen die VAE-Einwanderungsgesetze und hält sich folgerichtig ILLEGAL im Land auf.
- Für das Prop Visa ist sowohl für den Investor als auch die Familienangehörigen (ab 14 Jahren) ein Gesundheitstest erforderlich. Obwohl es nur ein Besuchervisum zu sein scheint – kein anderer auf Besuchervisum muss hier einen Gesundheitstest (HIV, TBC etc.) nachweisen.
Aspekte aus (nicht nur) deutscher Sicht
Vergessen Sie die Nachweisführung, Steuerausländer im Sinne des deutschen (Außen-)Steuerrechts zu sein, indem Sie eine Immobilie kaufen und ein "Prop Visa" beantragen! Residenzstatus ist bei der Nachweisführung zwingend angeraten – und den muss man beim "Prop Visa" erheblich bezweifeln!
Lassen Sie sich demzufolge solchen Residenzkäse nicht weiter von angeblichen Experten (Dubai-Berater, Fonds-Verkäufer etc.) auftischen.
Sollten Sie (nur) regelmäßig in die VAE einreisen, aber kein Interesse an einer Residenz haben: Lassen Sie es mit diesem "Multiple Entry Visum" bleiben. Das kostet nur mehr und bereitet unendliche Rennerei (Land Department wegen Title Deed, Health Test, usw. usf.).
Das Modell < Oktober bis Juni in Dubai leben und die restlichen 3 Monate woanders > können Sie zumindest als Familie mit schulpflichtigen Kindern vergessen – selbst wenn Sie für 9 Monate im Jahr bereit sind, einen Mietwagen zu zahlen (Autokauf und Zulassung ohne Residenz, klares No-Go): Keine Schule in den VAE – ob privat oder öffentlich – darf Ihre Kinder ohne nachgewiesenes Residenz-Visum unterrichten.
Alternative
Insbesondere seit der Umstellung des DBA zwischen Deutschland und den VAE auf die Anrechnungsmethode sind viele Deutsche, die hier leben und/oder arbeiten, weit stärker daran interessiert, einen eindeutigen Residenzstatus zu erreichen. Nur so kann eine melderechtliche Abmeldung in Deutschland in Verbindung mit der Verlagerung des Lebensmittelpunktes unzweifelhaft nachgewiesen werden.
Der Besitz einer Immobilie – oder eines Immobilienvertrages – bringt hier wie vorstehend ausgeführt keine Punkte.
Residenzstatus sollte man demzufolge über zwei Wege erzielen.
Weg 1:
Abschluss eines Anstellungsverhältnisses entweder bei einer lokalen oder einer Free-Zone Firma. Der Arbeitgeber beantragt als Sponsor hier die Residenz für 3 Jahre, verbunden mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis. Achtung: Scheinarbeitsverhältnisse werden mittlerweile intensiv von den Behörden recherchiert und geahndet. Weiter unterliegt man insbesondere bei Inlandsfirmen dem VAE-Arbeitsrecht. Kritische Zeitgenossen ordnen das in Ansätzen Regelungen der Leibeigenschaft zu, z.B. weil für jeden Blödsinn bis hin zum Erwerb einer Alkohollizenz das schriftliche "No Objection" des Arbeitgebers gefordert wird.
Weg 2:
Wer eine VAE-Residenz haben will, ohne sich in die Wirrungen eines "Expatriate-Arbeitsvertrages" begeben zu wollen, der sollte die Gründung einer Free-Zone-Firma in Betracht ziehen. Mit jährlichen Strukturkosten von 2.500 bis 5.000 € (bei Anmietung virtueller Büroräumlichkeiten, mehr geht natürlich immer) eigentlich der Königsweg:
- Das 3jährige Residenz-Visum weist einen als Investor aus, Berechtigung zum (selbständigen) Arbeiten inbegriffen.
- Familienangehörige können ebenfalls "gesponsert" werden, ohne dass z.B. erhöhte Anforderungen an den Büroraum gestellt werden.
- Es fragt kein Mensch nach Mindesteinkommen oder Ähnlichem. Lediglich beim Residenzantrag für die Familie ist eine Einkommensbescheinigung der eigenen Firma gefordert, Mindesteinkommen 4.000 AED monatlich (wenn die Firma den Wohnraum bezahlt).
- Eine Free-Zone-Firma kann und wird regelmäßig als vollwertige Betriebsstätte von der deutschen Finanzverwaltung anerkannt. Das ist wichtig bei Außen- und Wegzugsbesteuerungsfragen.
Auch wenn in den VAE manchmal "jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird": Ob sich die "Prop Visa" Regularien noch mal ändern werden, ist mehr als fraglich. Der Status von Ausländerfirmen, insbesondere in den Freihandelszonen der VAE, ist konstant und bietet weit mehr Bestandsschutz.